§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der Firma TICATEC GmbH, Zur Mühle 3, 88512 Mengen, als Auftragnehmer mit dem Auftraggeber.

Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Für den Fall, dass der Auftraggeber eigene „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ verwendet, die von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichen, gelten ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Firma Ticatec GmbH.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Sämtliche Angebote der TICATEC GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Sie erlangen Verbindlichkeit entweder durch die Lieferung oder durch die Bestätigung des Auftrages.
  3. Mündliche, fernmündliche und telegraphische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.
  4. Mitteilungen
    (a) Soweit sich die Vertragspartner per E-Mail verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
    (b) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse, den Zeitpunkt der Absendung sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich des Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
  5. Musterteile
    Zur Verfügung gestellte Muster, Anprobe Muster müssen innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum zurückgesendet werden. Erhalten wir keine Rückmeldung, wird der Warenwert der Muster zuzüglich Versandkosten automatisch in Rechnung gestellt. Muster werden nur in Originalverpackung angenommen. Rücksendungen haben ausdrücklich franko an TICATEC GmbH, Zur Mühle 3, 88512 Mengen, zu erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht akzeptiert und nachverrechnet.

§ 3 Zahlung

  1. Die Preise in unseren Angeboten gelten ab Betriebssitz der TICATEC GmbH ohne Verpackung. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung nach Erscheinen des Angebots erfolgen, ist die Firma TICATEC GmbH zur Berechnung der erhöhten Mehrwertsteuer berechtigt.
  2. Unsere Rechnungen werden netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum der Rechnung zu bezahlen.
  3. Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn das Zahlungsziel überschritten ist.
  4. Die TICATEC GmbH ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Lieferungen gegen Vorauskasse vorzunehmen.
  5. Zahlungskonditionen gelten laut Angebot / Auftragsbestätigung oder Rechnung.

§ 4 Lieferung und Versand

  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn sämtliche technischen Fragen abgeklärt sind sowie etwaige Muster, Stickmuster freigegeben sind. Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
  2. Ereignisse höherer Gewalt, sowie Streik, Betriebsstörung, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhersehbaren Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
  3. Schadenersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung oder Nichterfüllung auf ein vorsätzliches Verschulden der TICATEC GmbH zurückzuführen ist und der Auftraggeber uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
  4. Wir stellen alle Waren mit einem Paketdienstleister zu.
  5. Mit Übergabe der Waren an das Lieferantenunternehmen oder den Auftraggeber direkt hat die TICATEC GmbH ihre Leistungspflicht erbracht.
  6. Lieferungen erfolgen ab Werk, unverpackt, unverzollt. Der Versand der Ware erfolgt unversichert, auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Frachtkosten werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der TICATEC GmbH gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsverbindung im Eigentum der TICATEC GmbH.
  2. Ist der Auftraggeber Händler, ist er berechtigt, die Waren der TICATEC GmbH ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist.

§ 6 Rückgaberecht
Artikel, die für den Auftraggeber speziell mit individuellen Schriften und Logos veredelt wurden, sind generell vom Umtausch bzw. einer Rückgabe ausgeschlossen.

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung erfolgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
  2. Die TICATEC GmbH übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige Abweichung der Qualität, Größe, Farbe, Ausrüstung und Dessins der gelieferten Ware von unseren Beschreibungen und Mustern.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf offensichtliche Fehler wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferung und Mengenabweichungen zu überprüfen. Stellt er offensichtliche Fehler fest, so hat er das unverzüglich gegenüber der TICATEC GmbH mitzuteilen. Unterlässt er dies, so kann er gegenüber der TICATEC GmbH keine Gewährleistungsansprüche wegen des Fehlers geltend machen.
  4. Die TICATEC GmbH haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Auftraggeber verursacht wurde. Für Fehler, die durch eine Behandlung der Textilien entgegen der im Innenetikett angebrachten Pflegehinweise entstehen, haftet die TICATEC GmbH genauso wenig wie für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen.
  5. Im Falle eines Mangels der Ware ist die TICATEC GmbH zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt.

§ 8 Haftung
Bei angelieferter bzw. zur Bestickung beigestellter Ware erfolgt die Bestickung etc. auf Gefahr des Auftraggebers. Haftungsansprüche, die sich dadurch ergeben können, dass Druckstellen durch Spannrahmen, Löcher im Textil durch Nadelbrüche oder Stickbild Versatz durch Fehlsteuerungen der Maschinen entstehen, werden nicht anerkannt. Die Veredelung von beigestellter Ware erfolgt ausschließlich auf Risiko des Bereitstellers bzw. des Auftraggebers. Für beigestellte Materialien kann keine Haftung übernommen werden. Beigestellte Ware wird verarbeitet wie angeliefert und wird nicht gesondert auf Beschaffenheit, Menge, Qualität usw. kontrolliert. Für Teile, die im Rahmen einer normalen Ausschussquote durch den Produktionsprozess beschädigt werden, wird kein Ersatz geleistet.

§ 9 Betriebsgegenstände (Stickprogramme, Entwürfe, Grafiken)
Die durch die TICATEC GmbH zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände insbesondere Stickprogramme, Grafiken und Entwürfe sind Eigentum der TICATEC GmbH und werden nicht ausgeliefert. Die anteiligen Kosten der Logoprogrammierung werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Berechnet wird nur der effektive Zeitaufwand zum Erstellen der Betriebsgegenstände. Diese werden archiviert und verbleiben zur weiteren Verwendung ausschließlich bei der TICATEC GmbH.

§ 10 Verschwiegenheit, Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Zudem ist die TICATEC GmbH verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Daten werden mit zumutbaren technischen und mechanischen Einrichtungen gegen den Zugriff Dritter geschützt.
  2. Der Auftraggeber ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten für die Kundendatei des Auftragnehmers und insbesondere zur Durchführung von Marketing-Aktionen einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Auftraggeber jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden.
  3. Wenn der Auftragnehmer die Datenschutzrichtlinie abändert, werden die Änderungen auf der Webseite www.ticatec.de veröffentlicht, so dass der Auftraggeber darüber informiert wird, welche Daten erfasst werden, wie mit diesen Daten umgegangen wird und unter welchen Umständen, falls zutreffend, diese Daten offengelegt werden dürfen.

§ 11 Urheberrechte

  1. Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der bei uns in Auftrag gegebenen Motive allein. Sofern der Auftraggeber die TICATEC GmbH mit der Herstellung individualisierter Produkte beauftragt und ihr hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass die zur Verfügung gestellten Motive und Vorlagen frei von Rechten Dritter sind (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte). Der Auftraggeber stellt die TICATEC GmbH von allen Ansprüchen, insbesondere aus der Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung der eingereichten Motive oder Vorlagen, die Dritte gegen sie geltend machen, frei. Insoweit ist die TICATEC GmbH berechtigt, auch den Schaden der ihr durch die notwendige Rechtsverteidigung gegenüber Ansprüchen Dritter entsteht, gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
  2. Der Kunde ermächtigt die TICATEC GmbH hiermit ausdrücklich, dass Stickmuster bzw. Stickmotive für Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden dürfen (etwa als Abbildungen in Werbeunterlagen, Angeboten und Internetauftritt) und räumt der TICATEC GmbH weiters das Recht ein, Belegexemplare von den Motiven herzustellen und aufzubewahren.

§ 12 Erfüllungsort

  1. Der Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
  2. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, so ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige ordentliche Gericht maßgebend.
  3. Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Bedingungen nicht. Das gleiche gilt im Falle einer Rechtslücke.

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